Medizinische Versorgung steht allen zu! Übermittlungspflicht jetzt einschränken! Petition und Kampagne: Start 06. Mai 09:00

Menschen, die ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, sind faktisch von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Formal haben sie zwar genau wie Asylsuchende einen Anspruch auf Behandlung akuter Erkrankungen. Aber sobald sie sich an das Sozialamt wenden, um den dafür erforderlichen Behandlungsschein zu erhalten, droht ihnen die Abschiebung. Denn das Sozialamt ist, wie andere staatliche Stellen auch, durch das Aufenthaltsgesetz dazu verpflichtet, Menschen ohne Papiere an die Ausländerbehörde zu melden. Aus Angst um ihre Existenz meiden die Betroffenen den Gang zum Arzt, auch bei lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Die Übermittlungspflicht verstößt nicht nur gegen internationale Menschenrechte. Sie ist auch grundgesetzwidrig, denn jeder Mensch hat ein verfassungsmäßiges Recht auf Zugang zu medizinischer Grundversorgung – unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Ärzte der Welt starten heute am 06. Mai eine Kampagne zur Abschaffung der Übermittlungsfrist nach § 87 des Aufenthaltsgesetzes. Zahlreiche Organisationen unterstützen sie dabei, unter anderem das MediNetz Jena. Es werden Unterschriften für eine Petition an die Mitglieder des deutschen Bundestags gesammelt. Bitte unterschreiben und verbreiten!!

Die Petition zum Unterschreiben findet sich HIER.

Weitere Infos zur Kampagne unter https://gleichbehandeln.de/

Die Veröffentlichung der GFF und Ärzte der Welt ist HIER finden.