§218 und 219a StGB (VORBEI)

Ein Recht auf Aufklärung- Vortrag über Konsequenzen für betroffene Frauen und Behandler*innen aus §218/219a StGB –


Das Thema „Schwangerschaftsabbruch“ ließ in den letzten Monaten die Wellen hochschlagen. Der erschwerte Zugang zu Informationen rund um das Thema der Abtreibung bestimmt über Schicksale von Menschenleben. In einem Entscheidungsprozess, bei dem es auf Grund der momentanen Rechtslage auf jeden einzelnen Tag ankommt, ist das Aufklärungsverbot von Behandler*innen außerhalb des privaten Patient*innengesprächs ein Stolperstein, der vielen Frauen „das Genick brechen“ kann. Nicht nur Patient*innen wird das Leben erschwert. Behandler*innen sind Anfeindungen und Erniedrigungen ausgesetzt und erhalten dabei keine Unterstützung vom Staat. Ganz im Gegenteil. Nun steht ein neues Gesetz, doch welche Konsequenzen ergeben sich für Patient*innen und Ärzt*innen aus der neuen Rechtslage? Stellt das neue Gesetz eine Unterstützung für Patient*innen und Behandler*innen dar oder eher einen kläglichen Versuch, kritische Stimmen zu beschwichtigen?Juliane Beck, Rechtsanwältin, Gesundheitsaktivistin und Vorstandsmitglied im Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V., ist zuständig für die juristische Beurteilung des Themas in ihrem Verein. Fast alle auf Grund der momentanen Rechtslage angeklagten Ärzt*innen sind Mitglieder des AKF und zusammen setzen sie sich für die Stärkung der Rechte von Frauen im Gesundheitswesen ein.Juliane Beck, die Referentin unseres Vortrags, wird über die rechtlichen Hintergründe aufklären und von Betroffenen berichten. Wir kommen dem Recht auf Aufklärung nach; eine Meinung kann sich jeder selbst bilden. 

am 27.06. um 18:30 im Hörsaal 7, Ernst-Abbe-Platz, Jena

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